Noch Fragen

Noch Fragen

Falls Sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich an die Klassenlehrkraft Ihres Kindes oder direkt an unserer Büro.

Beratung

Beratung

Falls Sie Fragen zur Schullaufbahn etc. haben, nutzen Sie die Sprechstunden der Lehrkräfte.

Allgemeine Hinweise zu Schulaufnahme, Übertritt oder zur Schulberatung finden Sie unter der Punkt Schulberatung.

Zeugnis

Zeugnis

In den 1. – 3. Klassen wird im Februar mit den Schülern und den Eltern anstelle des Zwischenzeugnisses ein individuelles Lernentwicklungsgespräch geführt.

Alle Schüler/innen der 4. Klasse erhalten im Januar einen Zwischenbericht mit Noten und Anfang Mai das Übertrittszeugnis.

In allen Jahrgangsstufen gibt es am letzten Schultag im Juli ein Jahreszeugnis.

Hausaufgaben

Hausaufgaben

Sollte Ihr Kind die Hausaufgaben nicht können, dann machen Sie bitte die Hausaufgaben nicht selbst, sondern schreiben Sie der Lehrkraft eine kurze Mitteilung.

Kontrollieren Sie bitte, je nach Notwendigkeit, die Vollständigkeit!

Sport-Befreiung

Sport – Befreiung

Falls Ihr Kind zwar am Unterricht, aber aus gesundheitlichen Gründen nicht am Sportunterricht teilnehmen kann, geben Sie bitte eine schriftliche Entschuldigung ab.

Icon
Sport-Befreiung
Befreiung vom Unterricht

Befreiung vom Unterricht

In dringenden Fällen können Sie einen Antrag auf Unterrichtsbefreiung stellen.

Falls Sie Ihr Kind aus dringenden Gründen (z.B. wichtige Familienfeier, Todesfall, Arzttermin…) vom Unterricht befreien lassen wollen, müssen Sie dies schriftlich und möglichst frühzeitig (spätestens 3 Tage vorher)  bei der Schulleitung beantragen.

Achtung:

Vor oder unmittelbar nach den Ferien sind Beurlaubungen vom Schulbesuch wegen privater Urlaubsreisen grundsätzlich nicht möglich.

Gerichte haben hierzu bereits im Jahre 2005 eine Grundsatzentscheidung getroffen, die für alle Bundesländer gültig ist. Bitte richten Sie Ihre Urlaubspläne danach.

Nach den gesetzlichen Vorgaben kann eine solche Beurlaubung nur in besonderen begründeten Ausnahmefällen, wie z.B. der Teilnahme an einem Musikwettbewerb  oder einer Sportveranstaltung als Athlet, für 1 bis 2 Tage genehmigt werden.

Hinweis:

Bei Krankmeldungen unmittelbar vor oder nach den Ferien muss ein ärztliches Attest in der Schule vorgelegt werden.

Icon
Antrag auf Unterrichtsbefreiung
Läuse

Informationen zu Befall von Kopfläusen

Bitte melden Sie einen Läusebefall Ihres Kindes unbedingt im Sekretariat oder bei der Klassenlehrerin!
Jeder kann Kopfläuse bekommen!

Dies keine Frage der persönlichen Sauberkeit.
Fast jeder Mensch bekommt in seinem Leben einmal Kopfläuse. Das hat nichts mit mangelnder Sauberkeit zu tun, die Tiere fühlen sich auch auf einem gut gepflegten Kopf sehr wohl. Sie sind zwar sehr lästig, übertragen aber glücklicherweise keine Krankheiten.

Die „Ansteckung“ erfolgt fast immer auf direktem Weg, d.h. beim Spielen, Kuscheln oder Necken, wenn die Haare zweier Köpfe sich berühren.

Wenn die kleinen Blutsauger Sie oder Ihr Kind als neues Opfer auserkoren haben, macht sich dies zunächst durch heftigen Juckreiz der Kopfhaut bemerkbar. Möglichst mit Hilfe eines Kammes und einer Lupe kann man in den Haaren, besonders an den Schläfen, um die Ohren und im Nacken bei einem Befall die ca. 0,8 mm großen Eier („Nissen“) sehen, die die Tiere an die Haare kleben. Die Läuse selbst sind meist nur bei starkem Befall erkennbar.​

Falls Sie auch nur eine Laus oder Nisse entdecken, sollten Sie Ihr Kind sofort einer ärztlichen Untersuchung und Behandlung zuführen. Mit den heute zur Verfügung stehenden Mitteln ist die Behandlung einfach, ungefährlich und sicher, wenn die Gebrauchshinweise genau befolgt werden. Da manche Mittel nur die Läuse, aber nicht die Eier abtöten, muss man die Behandlung nach 8 bis 10 Tagen wiederholen, wenn die Tiere aus den Eiern geschlüpft sind.

Die Entfernung der Nissen durch Auskämmen wird erleichtert, wenn die Haare mehrfach mit lauwarmen Essigwasser gespült werden (3 EL Essig auf 1 Liter Wasser).

Ein möglichst kurzer Haarschnitt verringert die Gefahr der Ausbreitung der Parasiten, erleichtert die Kontrolle der Kopfhaare und des Haarbodens und steigert die Sicherheit des Erfolges einer evtl. nötigen Behandlung ganz erheblich.

Auf Kleidungsstücken (Mützen! Schals!), Kuscheltieren usw. können Läuse und Nissen sicher durch eine Wäsche bei 60° oder durch Lagerung in einer Tiefkühltruhe (in einem Plastikbeutel verpackt) bei –18 bis –20° über mindestens 48 Stunden abgetötet werden.

Nach den Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes dürfen von Läusen befallene Personen die Schule nicht besuchen, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Tiere durch sie nicht mehr zu befürchten ist.

Die betroffenen Personen bzw. deren Sorgeberechtigte sind verpflichtet, der Schulleitung zu melden, wenn bei ihnen Läuse aufgetreten sind!

Icon
Läuseratgeber der Fa. Hermal
Icon
Infobroschüre russisch
Icon
Infobroschüre türkisch
Icon
Infobroschüre deutsch
    Unfälle/Verletzungen

    Unfälle/Verletzungen

    Schüler sind auf dem (notwendigen) Schulweg und während des Schultages bzw. bei schulischen Veranstaltungen gesetzlich versichert.

    Falls sich Ihr Kind in der Schule/OGTS verletzt, wird es von einer Lehrkraft/Betreuerin erstversorgt. Sie werden – je nach Art der Verletzung – von uns telefonisch oder schriftlich darüber informiert und können ggf. Ihr Kind auch abholen.

    Falls Sie anschließend mit Ihrem Kind einen Arzt aufsuchen, geben Sie bitte dort an, dass es sich um einen Schulunfall handelt und melden Sie sich bei uns im Büro.

    Das gilt ebenso, wenn der Unfall auf dem Schulweg passiert.

    Krankheit

    Krankheit

    Falls Ihr Kind krank sein sollte, rufen Sie bitte am 1. Tag spätestens bis 8.00 Uhr in der Schule an oder geben Sie einem anderen Kind die schriftliche Entschuldigung mit.

    Geben Sie bitte immer mit an, ob Ihr Kind auch in der OGTS entschuldigt werden soll bzw. das Mittagessen abbestellt werden muss.
    Auch beim Nachmittagsunterricht müssen die Kinder entschuldigt werden.

    ​Hinweis:

    Die Schule ist berechtigt bei häufigen Fehltagen eine Bescheinigung hinsichtlich eines erfolgten Arztbesuches oder auch ein ärztliches Attest zu verlangen.

    Icon
    Schriftliche Entschuldigung